Beipackzettel von Medikamenten sind wichtig und sollte vor Gebrauch aufmerksam gelesen werden. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten findet dies häufig statt, bei apothekenpflichtigen Medikamenten, die ohne Rezept erhältlich sind, ist man oft schon etwas nachlässiger.
Gerade wenn Kinder Arzneimittel erhalten, sollte man aber in jeden Fall die Packungsbeilage lesen. Zwar wurde die EU-Arzneimittelverordnung 2007 in dem Sinne geändert, dass Pharmakonzerne bei der Entwicklung und Zulassung von neuen Medikamenten auch Studien bei Kindern durchführen müssen, dennoch sind nur wenige Medikamente speziell für Kinder zugelassen. Neu entwickelte Medikamente sollten durch ein entsprechendes Symbol gekennzeichnet sein, welches die spezielle Eignung für Kinder und Jugendliche kennzeichnet.
Häufig wird die Dosierung von Erwachsenen einfach an den kindlichen Organismus angepasst – außerdem gilt die Arzneimittelverordnung nur für neue Medikamente. Beim Lesen von Packungsbeilagen findet man häufig den Hinweis, dass die Anwendung des entsprechenden Medikamentes bei Kindern unter zwölf Jahren nicht empfohlen wird, weil keine ausreichenden Studien vorliegen. Bei nicht-rezeptpflichtigen Medikamenten liegt die Verantwortung daher in die Händen der Eltern, ob ein Arzneimittel gegeben wird oder nicht – welche Nebenwirkungen auftreten können und in welchem Ausmaß ist nicht erforscht. Häufig werden gerade pflanzliche Arzneimittel unbedarft an Kinder und Jugendliche verabreicht, in dem Glaube, dass der Inhaltstoff pflanzlich und damit ungefährlich sei. Im Vergleich zu chemischen Medikamenten mag ein pflanzliches Arzneimittel weniger Nebenwirkungen haben, dennoch muss man sich bewusst sein, dass es sich auch hier um ein Arzneimittel beziehungsweise eine Heilpflanze handelt.
Wo eine Wirkung ist, ist auch eine Nebenwirkung möglich!
Werden Heilpflanzen zum Beispiel zu lange oder in zu hoher Dosis verabreicht, kann die Wirkung ins Gegenteil umschlagen. Unerwünschte Beschwerden treten auf. So wird Kampfer zum Beispiel bei Magen-Darm-Beschwerden eingesetzt; bei Überdosierung führt es aber zu Durchfall, Übelkeit oder Erbrechen. Kampfer darf aber generell nicht bei Kleinkindern unter zwei Jahren eingesetzt werden, da es zu Kehlkopfkrämpfen mit schwerer Atemnot führen kann. Ginkgo ist ein Mittel zur Steigerung der Durchblutung und kann somit auch bei Konzentrationsstörungen eingesetzt werden. In zu hoher Dosierung allerdings können innere Blutungen auftreten.
Welche Dosierung nun aber bei Kindern als Überdosierung gilt, ist häufig nicht bekannt.
Seien Sie daher vorsichtig, welches Arzneimittel Ihr Kinder erhält und lesen Sie die Packungsbeilagen. Beim Arzt oder Apotheker sollten Sie nachfragen, ob das empfohlene Arzneimittel für Kinder zugelassen ist.