Babysitter – Was es zu beachten gibt
Frisch gebackene Eltern unterliegen einem völlig neuen Rhythmus, was ihren Alltag betrifft. Im Mittelpunkt dessen steht natürlich das neugeborene Kind, um das sich meist die Mütter den gesamten Tag über kümmern, während der Vater als Familienversorger zur Arbeit geht. In den ersten Monaten müssen beide oft nachts raus, um ein Fläschchen aufzusetzen, die Windeln zu wechseln oder ein Schlaflied zu singen – so viel Freude das neue Leben auch bedeutet, anstrengend ist es trotzdem und Zweisamkeit, Erholung und Entspannung bleiben dabei oftmals auf der Strecke. Ein Babysitter kann dabei jedoch Abhilfe leisten und dafür sorgen, dass die Eltern sich für einige Stunden nur um sich als Paar kümmern können.
Vorbereitung und Bezahlung
In wessen Nachbarschaft oder Umfeld es keinen Jugendlichen oder jungen Erwachsenen gibt, dem dieser Job anvertraut werden möchte, der findet im Internet und auch in der Tageszeitung Annoncen bereitwilliger junger Menschen, die den Job des Babysitters gerne übernehmen möchten. Während eines Gesprächs kann die Studentin oder der Schüler kennengelernt werden, so engagiert man nicht „den Babysitter im Sack“. Damit der neue Babysitter und das Kind sich aneinander gewöhnen können, können die Eltern beispielsweise erst einmal zum Einkaufen fahren und nach einer Stunde zurückkehren, so lernen sie auch, sich mit dem Gedanken zu arrangieren, dass der kleine Liebling für einige Zeit in fremden Händen ist. Wenn alles passt, kann der Babysittern engagiert werden – einmalig oder dauerhaft. Die Bezahlung für junge Menschen zwischen 16 und 18 liegt dabei bei circa fünf Euro pro Stunde, Studenten erhalten zwischen sieben und zehn Euro die Stunde. Soll auf mehrere Kinder aufgepasst werden, können Zuschläge gezahlt werden. Dafür könnt Ihr auch wunderbar unseren Stundenlohnrechner für Babysitter nutzen!
Versicherungspflicht und Steuern
Wer einen Babysitter engagiert, vor allem dann, wenn eine dauerhafte Beschäftigung angestrebt wird, muss diese Hilfe auch versichern, da Babysitter zu Haushaltshilfen zählen. Wenn also etwas zu Bruch geht, während auf das Kind aufgepasst wird, oder auf dem Hin- und Rückweg zu diesem Job ein Unfall passiert, an dem der Babysitter beteiligt ist, so muss diese Versicherung für die entstandenen Schäden aufkommen. Die Auftrag- bzw. Arbeitgeber müssen die Unfallversicherung übernehmen, der Babysitter sollte sich selbst um eine private Haftpflichtversicherung kümmern.
Die Kosten, die für die Bezahlung des Babysitters aufgebracht werden, können zudem von der Steuer abgesetzt werden.

