Der Vaterschaftstest – Welche Änderungen hat das neue Gendiagnostikgesetz gebracht?

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15/12/2011

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Seit dem 1. Februar 2010 ist in Deutschland das neue Gendiagnostikgesetz in Kraft, das in seiner Neuformulierung erkennbar auf die geschaffenen Rahmenwerte des Gesetzgebers im Bereich Familienrecht eingeht. Für Ärzte wie Patienten, die einen Vaterschaftstest für eine zu klärende Vaterschaftsanerkennung durchführen lassen, ergeben sich hierdurch neue Pflichten, die zur Laboranalyse zu erfüllen sind.

Die Grundlagen des Gendiagnostikgesetzes

Die Genanalyse nach einer freiwilligen oder gerichtlich angeordneten DNA-Entnahme gehört zu den einfachsten Schritten, um einen Vaterschaftstest durchzuführen. Wer als Vater Unsicherheiten über die Herkunft eines Kindes aus der Welt schaffen möchte und hierfür gerne bereit ist, die Vaterschaftstest Kosten zu übernehmen, kann hierauf einen Antrag beim zuständigen Familiengericht stellen. Diesem wird in den allermeisten Fällen dem Vaterschaftstest stattgeben, jedoch sind hierbei strenge Auflagen zu erfüllen, um das Abstammungsrecht von Vater und Kind ebenso wie das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung miteinander zu vereinen. Genau an dieser Stelle setzt das neu formulierte Gendiagnostikgesetz an.

Behandelnder Arzt in neuer Schlüsselrolle

Vor allem der behandelnde Hausarzt, an den sich für einen Vaterschaftstest gewandt wird, hat durch die gesetzliche Änderung neue Pflichten zu übernehmen. Zum einen nimmt er eine aufklärende Rolle ein, um jedem Patienten die gesetzlich gültigen Rahmenbedingungen für eine Vaterschaftsanerkennung zu verdeutlichen. Der Umstand der informationellen Selbstbestimmung muss hierbei deutlich angesprochen und somit bei der Entscheidung für oder gegen einen Vaterschaftstest berücksichtigt werden. Besteht weiterhin das Interesse an einem Vaterschaftstest, ist vom Arzt eine schriftliche Einverständniserklärung des Patienten hierfür einzuholen. Ohne eine solche Erklärung in Schriftform ist es Laboren in Deutschland nicht mehr erlaubt, eine DNA-Analyse vorzunehmen.

Keine heimliche Überprüfung für die Vaterschaftsanerkennung mehr nötig

Die neue, gesetzliche Regelung appelliert also an das Verantwortungsbewusstsein aller Beteiligten und wirkt der Tatsache entgegen, dass viele Männer in Eigeninitiative einen Vaterschaftstest durchführen wollen. Genau dies ist nach aktueller Gesetzgebung in Deutschland jedoch auch nicht mehr nötig, da nur in Ausnahmefällen einem gerichtlichen Gesuch auf die genetische Überprüfung für eine Vaterschaftsanerkennung nicht stattgegeben wird. Die Vaterschaftstest Kosten sind dabei ohnehin im Regelfall vom Patienten selbst zu übernehmen. Das Gendiagnostikgesetz hat übrigens nicht nur Auswirkungen auf die Feststellung einer Vaterschaft, sondern auch in weiteren, diagnostischen Bereichen, in denen sich die DNA-Analyse etablieren konnte.

Mit dem richtigen Laborpartner die Vaterschaftstest Kosten senken

Wer als Mann mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Vaterschaftsanerkennung vertraut und einverstanden ist, wird im nächsten Schritt nach einem Labor suchen, mit dem die gewünschte Analyse zu überschaubaren Vaterschaftstest Kosten durchgeführt werden kann. Ein Blick auf die Webseite Vaterschaftstests.de kann hierbei lohnen, um für einen überschaubaren Preis beim aktuellen Marktführer in Deutschland eine entsprechende Analyse durchführen zu lassen. Eine Mitteilung beim Hausarzt genügt, um hier die Analyse Ihrer DNA vornehmen zu lassen und die Vaterschaftstest Kosten abzusenken, mit denen preiswert die gewünschte Klarheit über die individuellen Familienverhältnisse herbeigeführt wird.

(1) Kommentar

  1. Claudia Strelzing
    22/12/2011 am 11:45

    Es ist gut, dass nun das "schriftliche" Einverständnis von allen vorliegen muss - das gibt doch Jedem ein gewisses Mass an Sicherheit, auch wenn es wahrscheinlich für Einige schwierig wird, die Zustimmung zu kriegen.

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