Kein Kindergeld mehr wegen Praktikum?

Autorin:

|

04/11/2011

|

Publiziert:

Heutzutage ist es ganz normal, wenn Kinder neben ihrer Ausbildung ein Praktikum absolvieren. Man spricht sogar von der „Generation Praktikum“. Denn: Wer heute einen Job finden möchte, der muss einiges in seinem Lebenslauf vorweisen. Eine einfache Ausbildung reicht da oft nicht aus. Auch mit einem bloßen Studium kommt man meist nicht weiter. Was die Arbeitgeber sehen wollen, ist Arbeitserfahrung. Und davon möglichst viel. Nicht selten werden unrealistische Anforderungen an die Bewerber gestellt. Jung sollen sie sein, einen guten Hochschulabschluss haben, aber auch schon jahrelange Berufserfahrung. Dass diese Punkte kaum zusammenpassen, ist ganz klar.

Keine gute Bezahlung

Es ist kein Geheimnis, dass Praktika im Allgemeinen nicht gut oder sogar gar nicht bezahlt werden. Nicht selten müssen sich die Arbeitgeber der Kritik aussetzen, ihre Praktikanten auszunutzen. Bei den schlechten Gehältern sind die Jugendlichen natürlich auf die finanzielle Unterstützung ihrer Eltern angewiesen. Denn, wenn man sogar noch in einer anderen Stadt ein Praktikum macht, dann muss man eine Wohnung oder ein WG-Zimmer mieten – und wo soll da das Geld herkommen? Es ist normalerweise ganz selbstverständlich, dass das Kindergeld auch bei einem Praktikum weitergezahlt wird. Aber Vorsicht: Die Kindergeldkasse zahlt nur dann weiter, wenn das Praktikum nicht länger als 6 Monate dauert. Über diese Zeit hinaus muss man ausdrücklich den ausbilderischen Nutzen dieses Praktikums vorweisen.

Unbezahlt und doch gestrichen

Kein Kindergeld mehr wegen Praktikum?Ein Fall sorgt für Aufsehen und warnt andere Kindergeldbezieher: Eine junge Frau, geboren 1987, absolvierte nach ihrer Ausbildung zur Grafikdesignerin ein unbezahltes Praktikum in einer Werbeagentur. Da dieses länger als 6 Monate dauerte, strich die Familienkasse der Mutter das Kindergeld. Klage wurde erhoben – und abgewiesen. Die Begründung: Das Mädchen habe nicht dargelegt, dass der Ausbildungscharakter des Praktikums eindeutig überwiegt – und nur dann muss die Familienkasse das Praktikum als Ausbildung anerkennen.
Wenn man also plant, nach der Ausbildung ein längeres Praktikum zu machen, sollte man sich erst bei der zuständigen Familienkasse darüber informieren, ob das Kindergeld weiter gezahlt wird. So ist man auf der sicheren Seite und erlebt keine bösen Überraschungen.

Foto: © Andre Bonn – Fotolia.com // © rupbilder – Fotolia.com

Hinterlasse Deinen Kommentar

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

<